Den Abschluss eines Kreditvertrags sollte man nicht leichtfertig angehen. Credafin informiert Sie und weist auf die folgenden Punkte hin.

Die in einem Kreditvertrag enthaltenen Punkte

Ein Verbraucherkreditvertrag, sei es für alle Arten von Darlehen oder Kreditbündelung, ist ein wesentliches Dokument für sowohl den Kreditgeber als auch den Verbraucher. Das Dokument enthält die Beweise und Bedingungen der getroffenen Vereinbarung und bietet somit Sicherheit für beide Parteien.

  • Der Verbraucherkreditvertrag muss folgende Informationen in präziser und voll verständlicher Weise enthalten:
  • Die Art des Kredits: persönliches Darlehen, Kreditbündelung, Ratenkredit, usw.
  • Die Informationen zur Identität des Verbrauchers und der/die Bürge(n)
  • Die Informationen, die zur Identifizierung des Kreditgebers und der zuständigen öffentlichen Verwaltung, die den Vertrag überwacht, erforderlich sind
  • Die Vertragsdauer
  • Der genaue Kreditbetrag
  • Die Rückzahlungsmodalitäten
  • Für einen Kredit, der in mehreren Tranchen ausgezahlt wird: der genaue Barwert des Gutes oder der Dienstleistung
  • Der Sollzinssatz und die Bedingungen für die Festlegung und Anwendung dieses Zinssatzes
  • Der exakte jährliche effektive Gesamtsatz (TAEG) und der Gesamtbetrag
  • Die Rückzahlungsmodalitäten. Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm Dokumente zur Verfügung gestellt werden, die die Beträge und die Rückzahlungsdauer sowie die Merkmale zur Bestimmung der Zinssätze klar darstellen
  • Die Kosten für die Führung der Konten für die Kreditabwicklung
  • Der Zinssatz, der zu zahlen ist, wenn der Verbraucher die Rückzahlungsfrist nicht einhält, und die Bedingungen für die Festsetzung dieses Zinssatzes
  • Die Kosten im Falle der Nichteinhaltung der Rückzahlungsfrist und der Nichtzahlung des Zinses für verspätete Zahlung
  • Eine Anweisung, die den Verbraucher über die ergriffenen Maßnahmen im Falle von Zahlungsverzug informiert
  • Der Betrag und die Art der bei Vertragsabschluss entstandenen Kosten
  • Die Widerrufsbedingungen und die Konsequenzen
  • Rechtsmittel
  • Die Modalitäten für eine vorzeitige Rückzahlung
  • Die Bedingungen für die Kündigung des Vertrags
  • Die Verfahren und Bedingungen für Beschwerden
  • Andere Bedingungen und Modalitäten

Ein Verbraucherkreditvertrag, sei es ein persönliches Darlehen oder eine Kreditbündelung, der Überziehungsmöglichkeiten bietet und eine Rückzahlung innerhalb von maximal drei Monaten vorsieht, muss unbedingt die folgenden Punkte enthalten:

  • Die Art des Kredits: persönliches Darlehen, Kreditbündelung, Ratenkredit, usw.
  • Präzise und detaillierte Informationen zur Identität des Verbrauchers und der Bürgen
  • Exakte Informationen zur Identität des Kreditgebers und die Kontaktdaten der öffentlichen Verwaltung, die den Vertrag überwacht
  • Wenn der Vertrag über einen Vermittler abgeschlossen wird: Informationen zur Identität dieses Vermittlers und die Kontaktdaten der öffentlichen Verwaltung, die den Vertrag überwacht
  • Die Vertragsdauer
  • Der vom Verbraucher erhaltene Betrag sowie die Bedingungen für die Zahlung des Kredits mittels Abbuchung
  • Der Sollzinssatz, die angewandten Modalitäten und die Bedingungen zur Festlegung des Sollzinssatzes
  • Der jährliche effektive Gesamtsatz (TAEG) und der gesamte zu zahlende Betrag
  • Der Hinweis, dass der Kreditgeber jederzeit die Rückzahlung des Überziehungsbetrags verlangen kann
  • Die Bedingungen und Verfahren zur Kündigung des Vertrags
  • Die Art und der Betrag der bei Vertragserstellung angefallenen Kosten und die Modalitäten für deren Änderung

Der Verbraucherkreditvertrag muss auch die vom Verbraucher obligatorisch geschriebenen rechtlichen Hinweise enthalten. Diese rechtlichen Hinweise unterscheiden sich je nach Art des Kredits:

  • Bei einer Eröffnung eines Kredits für ein persönliches Darlehen: „gelesen und genehmigt für (Nennung des genauen Betrags) Euro als Kredit“
  • Für andere Kreditvertragsarten: „gelesen und genehmigt für (den genauen Betrag) Euro zurückzuzahlen“.

Ein Vertrag über Verbraucherkredit im Rahmen eines Ratenkredits oder eines Ratenverkaufs muss unbedingt von einem Tilgungsplan begleitet sein, der vom Kreditgeber bereitgestellt wird und die Details der Rückzahlung enthält: Kapitalbetrag, angefallene Kosten und Restbetrag.

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