Nur wenige Menschen wissen es, doch durch die Zinsen eines Kredits ist es durchaus möglich, die jährlich angegebenen Immobilienerträge zu senken oder sogar zu annullieren. Lassen Sie uns gemeinsam betrachten, welche Kredite betroffen sind.
Wenn Sie Immobilieneigentümer werden, werden Sie auf zwei Arten besteuert. Einerseits gibt es die jährliche Immobilienvorabsteuer und andererseits die Steuererklärung. Tatsächlich werden Ihre Immobilienerträge genauso besteuert wie Ihre anderen Einkünfte, allerdings unterliegt sie einem Steuersatz von maximal 50%.
Es ist jedoch möglich, die Steuern auf Immobilienerträge zu senken oder sogar zu annullieren, indem ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufs, des Baus oder der Renovierung eines Immobilienobjekts aufgenommen wird. Der Betrag der Zinsen Ihres Darlehens kann nämlich abzugsfähig sein, selbst wenn er den Betrag Ihrer gesamten Immobilienerträge erreicht.
Betrachten wir zum Beispiel den Fall, dass Sie 400€ Zinsen pro Monat (das entspricht 4 800€ pro Jahr) für einen Kredit zahlen, der Ihnen den Kauf eines Mietshauses ermöglichte. Wenn Ihre Immobilienerträge 6 000€ erreichen, werden Sie nur auf 1 200€ besteuert. Letztendlich zahlen Sie nur 600€ Steuern anstelle von 3 000€, wenn Sie keinen Kredit hätten.
Welche Kredite sind betroffen?
Die Art des Kredits spielt keine Rolle. Sie müssen lediglich nachweisen können, dass er im Zusammenhang mit einer Ihrer Immobilien steht. Somit kann Ihr Darlehen ein Ratenkredit oder ein Baufinanzierungskredit sein. Zusammengefasst können Sie die Zinsen eines Verbraucherkredits abziehen, vorausgesetzt, er wurde für eines Ihrer Immobilienobjekte aufgenommen.
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