Zunächst einmal ist der Privatkredit, wenn man verheiratet ist, oft mit einem gemeinsamen Lebensprojekt verbunden. Es kommt jedoch vor, dass verheiratete Personen einen Privatkredit aufnehmen möchten.
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Privatkredit, wenn verheiratet
Obwohl es aus Sicht der belgischen Gesetzgebung nicht immer zwingend erforderlich ist, den Partner über diese Entscheidung zu informieren. Das belgische Gesetz gibt an, dass der Wohnsitz des Verbrauchers das anwendbare Recht auf Kreditverträge bestimmt, es sei denn, es gibt eine gegenteilige Klausel. Belgisches Recht gilt dann für alle von einem belgischen Einwohner auf belgischem Gebiet abgeschlossenen Kreditverträge.
Für den Fall eines ausländischen Einwohners gilt normalerweise das Recht seines Herkunftslandes, es sei denn, eine Klausel bestimmt belgisches Recht. Ein in Belgien verheirateter Kreditnehmer muss sich jedoch auf seinen ehelichen Güterstand beziehen, um zu sehen, ob er ohne Zustimmung seines Partners einen Kreditvertrag unterzeichnen kann.
Allerdings, der gesetzliche Güterstand der Gemeinschaft erfordert die Unterschrift des Ehepartners auf dem Vertrag.
Während der Güterstand der Gütertrennung eine persönliche Kreditaufnahme ermöglicht, vorausgesetzt, der Ehevertrag wird von einem Notar beurkundet.
Nichtsdestotrotz erlaubt ein Ausgabegrund für Haushaltszwecke dem Kreditnehmer, einen Kreditvertrag im Güterstand der Gütergemeinschaft alleine zu unterzeichnen.
Schließlich wird ein im Ausland verheirateter Kreditnehmer, der die Verfahren zur Validierung seiner Ehe in Belgien nicht durchlaufen hat, als ledig angesehen.
Mit anderen Worten, er kann einen persönlichen Kreditvertrag unterschreiben.
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