Möchten Sie im Detail wissen, welche Pflichten auf Sie zukommen (ohne Ihre Rechte zu vergessen), wenn Sie einen Kredit aufnehmen? Mehr Informationen in diesem Artikel.
Welche Rechte und Pflichten verbergen sich hinter einem Kredit?
Bei der Aufnahme eines Kredits müssen sowohl der Kreditgeber als auch der Kreditnehmer bestimmte Regeln einhalten. Tatsächlich ist die Vergabe eines Kredits an gesetzlich festgelegte Bedingungen geknüpft, die von beiden Parteien einzuhalten sind. Zur Schützung des Verbrauchers sind verschiedene Vorkehrungen und Rechtsmittel bei Unterzeichnung eines Kredits vorgesehen, sei es ein Verbraucherkredit, ein Leasingvertrag, ein Privatkredit oder eine Umschuldung.
Welche Pflichten und Rechte hat der Kreditgeber?
Welche Anforderungen muss der Kreditgeber erfüllen?
Vor Unterzeichnung eines Kreditvertrags muss der Kreditgeber (oder gegebenenfalls der Kreditvermittler) die Bonität des Kreditnehmers prüfen. Hierzu legt er ihm einen Fragebogen vor und erkundigt sich über seine berufliche, familiäre und finanzielle Situation mit ebenso präzisen wie vielfältigen Fragen: Welchen Beruf üben Sie aus? Wie hoch ist Ihr Gehalt? Welche Art von Arbeitsvertrag haben Sie? Verfügen Sie über zusätzliche Einnahmen und in welcher Höhe? Sind Sie Hausbesitzer oder Mieter? Sind Sie verheiratet, ledig, geschieden? Wie viele Kinder haben Sie zu versorgen? Wie viele Personen leben in Ihrem Haushalt? usw.
Die Interessen des Kreditgebers
Die Ziele des Kreditgebers mit diesen Informationen sind vielfältig. Das erste Ziel besteht darin, die Motivation und das Projekt des Kreditnehmers zu bestimmen. Das zweite Ziel ist die Überprüfung, ob die Rückzahlungsbedingungen des Darlehens erfüllt und möglich sind. Schließlich hat der Kreditgeber auch eine Beratungsfunktion, um den am besten geeigneten Kredit für die Situation des Kreditnehmers vorzuschlagen: Verbraucherkredit, Umschuldung, Privatkredit, Überbrückungskredit, Kreditlinie usw. Auf Basis dieser Daten erstellt er Ihr Dossier, um den Kreditantrag zu genehmigen oder abzulehnen. Neben dem persönlichen Gespräch erkundigt sich der Kreditgeber auch bei anderen Finanzinstituten, darunter die Centrale des Crédits aux Particuliers, um die Angaben des Kreditnehmers und verschiedene Informationen zu überprüfen. So kann er feststellen, ob der Antragsteller bereits einen Privatkredit oder anderes bei einem anderen Institut aufgenommen hat, ob er zu den Problemkunden gehört oder nicht, welche Zinssätze für seine Umschuldung gelten etc.
Die rechtlichen Grenzen des Fragebogens, denen sich der Kreditgeber anpassen muss
Einige Fragen können sich als sehr indiskret erweisen, sind jedoch notwendig, damit das Finanzinstitut eine Entscheidung treffen kann. Nur die erforderlichen Informationen werden angefordert. Der Kreditgeber hat nicht das Recht, sich weiter in das Privatleben des Kreditnehmers einzumischen. Fragen religiöser, sexueller, politischer, ethnischer oder philosophischer Natur sind unzulässig.
Die Rechte und Pflichten des Kreditnehmers
Die Richtigkeit der während des Beratungsgesprächs zu offenbarenden Informationen
Der Kreditnehmer ist verpflichtet, dem Kreditgeber richtige Antworten zu geben. Auch Informationen, die Auswirkungen auf den Kredit haben könnten, sind offenzulegen. Wenn der Kreditnehmer beispielsweise zustimmt, dass er arbeitet, aber verschweigt, dass sein Arbeitgeber gerade ein Entlassungsverfahren eingeleitet hat, bringt sich der Kreditnehmer in eine missliche Lage.
Die Rechte des Kreditnehmers
Vor der Unterzeichnung eines Kredits welcher Art auch immer (Privatkredit, Verbraucherkredit, Umschuldung usw.) muss der Finanzdienstleister dem Antragsteller das „SECCI“ übergeben. Dieses Dokument stellt verschiedene Kreditarten vor. Der Kreditgeber muss diese auch erläutern, damit der Antragsteller eine informierte Entscheidung treffen kann. Er muss auch ausdrücklich über den Betrag, die Dauer und die Häufigkeit der Rückzahlungen, die Folgen eines Zahlungsausfalls sowie die Angemessenheit des ausgewählten Kredits informiert werden. Schließlich ist es nicht erforderlich, das Dokument sofort zu unterschreiben. Eine Überlegungsfrist wird empfohlen.